§ 1 Vertragsschluss
- Der Gastaufnahmevertrag kann schlüssig zwischen Gast und Gastgeber durch Erbringung der Leistung zustande kommen.
- Ansonsten kommt der Vertrag durch schriftlichen oder fernmündlichen Antrag des Gastes oder unter Benutzung
datenverarbeitungstechnischer Einrichtungen (Internet) und schriftlicher Annahme des Gastgebers zustande.
Dabei können sich die Parteien jeder gängigen Art der Übermittelung (Brief, Telefax, e- Mail) bedienen.
§ 2 Nutzung der Räumlichkeiten
- Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
- Die Unter- oder Weitervermietung oder die entgeltliche Nutzung der überlassenen Räumlichkeiten durch Dritte sowie die
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn dies durch den Gastgeber ausdrücklich erlaubt wird.
Die Erlaubnis steht im alleinigen Ermessen des Gastgebers.
- Die Räumlichkeiten dürfen nicht, auch nicht vorübergehend, von mehr Personen genutzt werden,
als dies vertraglich vereinbart wurde.
- Sollte der Gast Beanstandungen gleich welcher Art haben, sind diese unverzüglich anzuzeigen.
Dem Gastgeber ist die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Ansprüche aus Beanstandungen,
die verspätet zur Anzeige kommen, sind ausgeschlossen, es sei denn der Gast hat die verspätete
Anzeige nicht zu vertreten.
§ 3 Über- und Abgabe der Räumlichkeiten
- Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Gast am Anreisetag ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung
getroffen wird, hat der Gastgeber das Recht, gebuchte Räumlichkeiten ab 14.00 Uhr nach dem vorgesehenen Anreisetag
anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
- Die Räumlichkeiten müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein, sofern es keine anderen Absprachen / Vereinbarungen
getroffen wurden. Danach kann der Gastgeber über den dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der
Räumlichkeiten den Tagespreis in Rechnung stellen.
- Der Gast haftet dem Gastgeber für sämtliche Schäden, die durch ihn oder Dritte, die auf seine Veranlassung die Leistung
des Gastgebers erhalten, verursacht werden.
- Schäden an den überlassenen Räumlichkeiten, dem Inventar und dem Grundstück sind dem Gastgeber oder einer von diesem
bezeichneten Person oder Unternehmen unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Buchungs- und Zahlungsbedingungen
- Die Preise und weitere Einzelheiten der Buchung (z.B. Ausstattung, Service) bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt der
Vertragsbestätigung gültigen Preisen bzw. Merkmalen.
Änderungen bleiben vorbehalten. Sollte der Gast bei seiner
Buchung einen anderen Preis oder andere Merkmale zugrunde legen als der Gastgeber,
hat der Gastgeber darauf unverzüglich hinzuweisen.
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Der schriftliche Hinweis stellt ein neues Angebot
dar, das der ausdrücklichen Annahme des Gastes bedarf.
- Die Preise gelten einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leitungserbringung.
Erhöhungen der Umsatzsteuer zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung gehen zu Lasten des Gastes,
Verringerungen gehen zu Lasten des Gastgebers.
- Der Gastgeber ist zur Erhebung einer Vorauszahlung durch den Gast berechtigt.
§ 5 Leistungsstornierung und Leistungsreduzierung
- Buchungen sind für Gast und Gastgeber verbindlich.
- Stornierungen bzw. Reduzierungen haben schriftlich gegenüber dem Gastgeber zu erfolgen.
- Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Gast hat dieser einen pauschalisierten Schadenersatz zu zahlenden
Betrag bezogen auf den Gesamtleistungspreis zu leisten, der sich wie folgt errechnet:
- 90% bei Vermietung von Ferienwohnungen und Unterkünften ohne Verpflegung
- 80% bei Übernachtung einschließlich Frühstück
- 70 % bei Übernachtung mit Halbpension
- 60% bei Übernachtung mit Vollpension
- Der Gast ist berechtigt den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden des Gastgebers nicht gegeben oder geringer ist.
- Die Möglichkeit des Widerrufs nach §312 des BGB bleibt unberührt, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
- Sofern der Gastgeber die stornierte oder reduzierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten
erbringen kann, reduziert sich der vom Gast zu leistende Schadenersatz um den Betrag, den dieser Dritte für die
stornierte Leistung zahlt, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadenersatzes.
§ 6 Rücktritt / Kündigung durch den Gastgeber
- Der Gastgeber ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§323 BGB) bzw. zur Kündigung des
Vertrages (§314 BGB) berechtigt, wenn:
- der Gast eine fällige Leistung nicht erbringt, insbesondere eine Vorauszahlung nicht leistet;
- die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder vom Gastgeber oder der Kurverwaltung nicht zu
vertretende Umstände unmöglich ist;
- der Gast irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht;
- die vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten anders oder zu anderen Zwecken als den vertraglichen verwendet werden,
namentlich ein Verstoß gegen § 3 dieser Bestimmungen vorliegt,
- der Gastgeber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden kann.
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- Der Gastgeber hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts bzw. der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb
von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Die Vertragsaufhebung durch den Gastgeber begründen keine Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz oder
sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Gastgebers auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von
ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Fall der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§ 7 Haftung
- Der Gastgeber haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten.
- Ausnahmsweise wird eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernommen bei Schäden:
- die auf der Verletzung der essentiellen Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den
vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt;
- aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Eine Haftung für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
- Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung der Vertragspflichten
eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmen und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eingebrachte Gegenstände
- Für eingebrachte Gegenstände des Gastes oder Dritter, die auf Veranlassung des Gastes die Leistung in Anspruch nehmen,
gelten die gesetzlichen Bestimmungen der § 701 ff BGB.
- Zurückgebliebene Sachen des Gastes oder Dritter, die auf Veranlassung des Gastes die Leistung in Anspruch nehmen,
werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Eine Aufbewahrung durch den Gastgeber erfolgt für den
Zeitraum von einem Monat, soweit die Aufbewahrung zumutbar erscheint. Danach werden die Sachen, sofern sie einen
erkennbaren Wert besitzen, dem lokalen Fundbüro übergeben.
§ 9 Sonstiges
Sollten einige Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Bestimmungen, unwirksam sein, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht:. Die Vertragsparteien werden solche unwirksame Regelungen unverzüglich
durch solche ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommen. Gleiches gilt für Regelungslücken im Vertrag
bzw. diesen Bestimmungen.
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